Heizung erneuern 2026
Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Heizung erneuern 2026 – was Eigentümer wissen müssen
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) haben sich seit dem 29. Juli 2026 wichtige Vorschriften für Heizungsanlagen geändert. Die bisherige altersabhängige Austauschpflicht für bestimmte Öl- und Gasheizkessel nach 30 Jahren wurde aufgehoben.
Auch beim Hauskauf entsteht allein durch den Eigentümerwechsel keine generelle Pflicht mehr, einen alten Heizkessel innerhalb von zwei Jahren auszutauschen.
Dennoch bleiben Heizkosten, Energieeffizienz und mögliche Modernisierungskosten wichtige Faktoren beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf. Wild Immobilien & Finanzierung informiert über die aktuelle Rechtslage und darüber, was Eigentümer und Kaufinteressenten im Saarland beachten sollten.
Heizungsaustauschpflicht 2026: Was gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz?
Eine 30 Jahre alte Heizung muss nicht mehr allein aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden. Die frühere Austauschpflicht für bestimmte ältere Heizkessel nach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes wurde zum 29. Juli 2026 aufgehoben.
Muss eine alte Gasheizung oder Ölheizung nach 30 Jahren ausgetauscht werden?
Nein. Das Alter einer Heizungsanlage allein begründet nach der aktuellen Rechtslage keine generelle gesetzliche Austauschpflicht. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben werden.
Voraussetzung ist, dass keine anderen gesetzlichen oder sicherheitstechnischen Anforderungen entgegenstehen. Wartungs-, Prüf- und sonstige Betreiberpflichten bleiben zu beachten.
Muss die Heizung beim Hauskauf innerhalb von zwei Jahren erneuert werden?
Nein. Die frühere zweijährige Austauschfrist für bestimmte ältere Heizkessel nach einem Eigentümerwechsel besteht nicht mehr.
Käufer eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses müssen deshalb nicht allein aufgrund des Immobilienerwerbs einen alten Heizkessel ersetzen.
Unabhängig davon empfiehlt sich vor dem Immobilienkauf eine fachliche Beurteilung der vorhandenen Heizungsanlage. Ihr technischer Zustand, mögliche Reparaturen und die zu erwartenden Betriebskosten können die Kaufentscheidung beeinflussen.
Sind neue Gas- und Ölheizungen 2026 noch erlaubt?
Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglicht grundsätzlich weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen. Die frühere allgemeine Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungsanlagen ist entfallen.
Bei bestimmten neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten jedoch Anforderungen an den schrittweise steigenden Anteil alternativer Brennstoffe. Nach § 43 GModG sind für betroffene Anlagen grundsätzlich folgende Mindestanteile vorgesehen:
- Ab 2029: mindestens 10 Prozent
- Ab 2030: mindestens 15 Prozent
- Ab 2035: mindestens 30 Prozent
- Ab 2040: mindestens 60 Prozent
Die konkrete Anwendung hängt insbesondere vom Einbauzeitpunkt, dem Gebäude und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab. Vor dem Einbau sollte deshalb eine fachkundige Prüfung erfolgen.
Was bedeutet die neue Rechtslage für den Immobilienverkauf im Saarland?
Eine ältere Heizungsanlage ist nicht automatisch ein rechtliches Hindernis für den Hausverkauf. Eine neue Heizung ist auch keine generelle Voraussetzung für den Verkauf einer Immobilie.
Der technische Zustand, die Energieeffizienz und mögliche Modernisierungskosten können dennoch die Nachfrage und die Preisverhandlungen beeinflussen.
Für Eigentümer in Püttlingen, Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis und dem übrigen Saarland ist daher eine objektbezogene Bewertung sinnvoll.
Rechtsgrundlagen: § 72 GModG – weggefallen und § 43 GModG – Anforderungen an bestimmte neue Gas- und Ölheizungen .
Alte Heizung beim Hausverkauf: Erneuern oder im bestehenden Zustand verkaufen?
Eine ältere Heizung führt nicht automatisch zu einer gesetzlichen Austauschpflicht oder zu einer bestimmten Wertminderung. Ob sich ein Heizungstausch vor dem Verkauf lohnt, muss anhand der konkreten Immobilie beurteilt werden.
Wichtige Einflussfaktoren sind:
- Alter und technischer Zustand der Heizungsanlage
- Energieverbrauch und laufende Betriebskosten
- Energetischer Zustand des Gebäudes
- Voraussichtliche Modernisierungskosten
- Nachfrage und Marktbedingungen am Standort
- Erzielbarer Verkaufspreis
Eine neue Heizung kann die Attraktivität einer Immobilie erhöhen. Sie führt jedoch nicht zwangsläufig zu einem Verkaufspreis, der die Investitionskosten vollständig ausgleicht.
In manchen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, den Zustand der bestehenden Heizung transparent darzustellen und einen möglichen Modernisierungsbedarf bei der Kaufpreisfindung zu berücksichtigen.
Wild Immobilien & Finanzierung berücksichtigt den dokumentierten Zustand der Heizungsanlage im Rahmen der Immobilienbewertung und der Entwicklung einer passenden Verkaufsstrategie.
Unsere Unterstützung beim Immobilienverkauf mit älterer Heizungsanlage
Wild Immobilien & Finanzierung unterstützt Immobilieneigentümer im Saarland bei der Vorbereitung und Vermarktung ihrer Immobilie.
- Berücksichtigung des dokumentierten Heizungszustands bei der Immobilienbewertung
- Einschätzung möglicher Auswirkungen eines Modernisierungsbedarfs auf die Vermarktung
- Entwicklung einer objektbezogenen Verkaufs- und Preisstrategie
- Transparente Darstellung vorhandener Modernisierungen und bekannter Mängel
- Einordnung von Modernisierungskosten bei der Vorbereitung des Immobilienverkaufs
Technische Prüfungen, verbindliche Fördermittelauskünfte und die Beurteilung spezieller gesetzlicher Anforderungen sollten durch entsprechend qualifizierte Fachleute erfolgen.
Sie möchten eine Immobilie mit älterer Heizung im Saarland verkaufen? Kontaktieren Sie Wild Immobilien & Finanzierung unter 06898 / 4416532.
Welche Heizsysteme stehen zur Wahl?
1. Gas-Brennwertheizung
- Bewährte, kompakte Technik
- Gute Effizienz, deutlich sparsamer als Altanlagen
- Lässt sich mit Solarthermie kombinieren
💰 Kosten: ca. 8.000 – 12.000 € inkl. Einbau
2. Öl-Brennwertheizung
- Nur noch bedingt empfohlen, da mittelfristig politisch nicht gewollt
- Unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin zulässig, oft ohne Alternative bei fehlendem Gasanschluss
3. Wärmepumpe (Luft/Wasser oder Sole)
- Zentrale Lösung für Neubau & energetisch sanierte Häuser
- Nutzt Umweltwärme (Luft, Erde, Grundwasser)
- Ideal in Kombination mit Fußbodenheizung
4. Hybridheizung (z.B. Wärmepumpe + Gas oder Solar)
- Kombiniert zwei Systeme für mehr Effizienz
- Besonders sinnvoll beim Umbau von Altbauten
- Technische Eignung und mögliche Förderung im Einzelfall prüfen
5. Pelletheizung / Biomasseheizung
- Heizt mit Holzpellets – nutzt nachwachsende Brennstoffe; Emissionen und Nachhaltigkeit berücksichtigen
- aber wartungsintensiv
- Benötigt Lagerraum für Pellets
- Förderfähig, aber nicht in jeder Region praktikabel
Heizungsförderung 2026: Zuschüsse und Steuerbonus
Wer seine alte Heizungsanlage modernisieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel oder steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Welche Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von der Heiztechnik, dem Gebäude, der Nutzung und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.
Welche staatlichen Zuschüsse gibt es für eine neue Heizung?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die KfW bestimmte klimafreundliche Heizsysteme. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, bestimmte Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Je nach Maßnahme und persönlichen Voraussetzungen können eine Grundförderung und zusätzliche Förderboni infrage kommen. Die Förderhöhe richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen.
Wichtig: Nicht jede neue Heizungsanlage ist förderfähig. Auch die gesetzlichen Anforderungen und die Voraussetzungen einzelner Förderprogramme sind zu beachten.
Informationen zu aktuellen Förderquoten, Einkommensgrenzen und Antragsbedingungen: KfW – aktuelle Heizungsförderung .
Steuerbonus für energetische Sanierungen nach § 35c EStG
Alternativ zu bestimmten staatlichen Zuschüssen kann für energetische Modernisierungen selbst genutzter Wohngebäude eine Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommen.
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können insgesamt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro je begünstigtem Objekt.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die vorgeschriebenen technischen Anforderungen und Nachweise erfüllt sind.
Keine doppelte Förderung: Für dieselben Aufwendungen können die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und bestimmte öffentliche Förderungen nicht gleichzeitig beansprucht werden.
Ob die steuerliche Förderung im Einzelfall möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte vorab mit einer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
Gesetzliche Grundlage: § 35c Einkommensteuergesetz .
Förderung vor dem Heizungstausch prüfen
Förderanträge und die erforderlichen Nachweise sollten rechtzeitig vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme geprüft werden. Je nach Förderprogramm gelten besondere Anforderungen an Antragstellung, Vertragsgestaltung und Maßnahmenbeginn.
Auch beim geplanten Immobilienverkauf kann es sinnvoll sein, mögliche Förderungen und Modernisierungskosten in die wirtschaftliche Entscheidung einzubeziehen. Eine Förderung oder Wertsteigerung ist jedoch nicht garantiert.
Hinweis zum Rechts- und Förderstand: Stand Oktober 2026. Alle Angaben zu Förderprogrammen und steuerlichen Vergünstigungen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, Förderbedingungen, verfügbaren Haushaltsmittel und individuellen Anspruchsvoraussetzungen. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung. Die Informationen stellen weder eine Förderzusage noch eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Förderstellen und Behörden.
Was bedeutet das für Eigentümer & Verkäufer?
Wer eine Immobilie verkaufen will, sollte den Zustand der Heizung kennen – und im besten Fall rechtzeitig modernisieren. Denn:
- Alte Heizungen schrecken Käufer ab
- Austauschpflichten führen zu Preisverhandlungen oder Rücktrittsrisiken
- Eine neue Heizung verbessert den Energieausweis deutlich
- Käufer profitieren von niedrigeren Folgekosten – und du als Verkäufer von einer besseren Marktposition
Wann sanieren – wann verhandeln?
Nicht in jedem Fall lohnt sich der sofortige Austausch. Manchmal kann ein Kaufpreisnachlass oder eine energetische Beratung für Käufer sinnvoller sein. Als Experten helfen wir dir, genau diese Entscheidung richtig zu treffen – abgestimmt auf deine Immobilie, Region und Verkaufszielgruppe.
Unsere Leistungen rund um Heizung und Immobilienverkauf
Bei Wild Immobilien & Finanzierung berücksichtigen wir den energetischen Zustand und einen möglichen Modernisierungsbedarf bei der Bewertung und Vermarktung Ihrer Immobilie.
- Immobilienbewertung: Berücksichtigung von Alter, Zustand und vorhandenen Informationen zur Heizungsanlage bei der Immobilienbewertung.
- Gesetzliche Anforderungen: Allgemeine Informationen zu den geltenden Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und möglichen Auswirkungen auf den Immobilienverkauf.
- Fachliche Unterstützung: Auf Wunsch Vermittlung von Kontakten zu Heizungsfachbetrieben und qualifizierten Energieberatern für technische Prüfungen und Modernisierungsmöglichkeiten.
- Förderung und Finanzierung: Allgemeine Orientierung zu möglichen Förderprogrammen und Prüfung geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen unseres Leistungsangebots.
- Individuelle Verkaufsstrategie: Einschätzung, ob eine Modernisierung vor dem Verkauf oder eine transparente Vermarktung im bestehenden Zustand wirtschaftlich sinnvoller sein kann.
Hinweis: Technische Prüfungen der Heizungsanlage, verbindliche rechtliche Bewertungen sowie individuelle Energie- und Steuerberatung erfolgen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachleute. Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten sind von den jeweiligen Voraussetzungen abhängig.
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Über den Autor: Karl-Heinz Wild
Darüber hinaus ist Karl-Heinz Wild Betriebswirt (Dipl.-Inh.) WA, IT-Systemkaufmann (IHK) und NLP-Practitioner – Verkaufstrainer DANLP. Damit verbindet er immobilienwirtschaftliches und betriebswirtschaftliches Fachwissen mit langjähriger Vertriebs- und Kommunikationserfahrung sowie technischem Know-how.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf modernen digitalen Vermarktungsstrategien und der Sichtbarkeit von Immobilien und Fachinhalten in klassischen Suchmaschinen sowie KI-gestützten Such- und Antwortsystemen.
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Fachlich verantwortlich: Karl-Heinz Wild
Wild Immobilien&Finanzierung
















