Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss (provisionspflichtiger Verkauf durch uns) führt – mit 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).
Beispiel - Ihr Tipp - jeweils mit voller Vermittlungsprovision
- 200.000€ Immobilienverkauf - Ihre Provision - 1.200€
- 300.000€ Immobilienverkauf - Ihre Provision - 1.800€
- 400.000€ Immobilienverkauf - Ihre Provision - 2.400€
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
Beispiel - Ihr Tipp - jeweils mit voller Vermittlungsprovision
- 200.000€ Immobilienverkauf - Ihre Provision - 1.200€
- 300.000€ Immobilienverkauf - Ihre Provision - 1.800€
- 400.000€ Immobilienverkauf - Ihre Provision - 2.400€
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind
- Wild Immobilien&Finanzierung kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region Saarland.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben und wurde auch in den letzten 3 Jahren nicht angeboten.
- Das Objekt ist Wild Immobilien&Finanzierung nicht bekannt.
Regeln für Tippgeber
Die Akquise des Eigentümers (Verkäufer der Immobilie) darf nicht wettbewerbswidrig erfolgen durch:
- Akquise durch Belästigung § 7 Abs. 1 UWG
- Akquise in aggressiver Weise §§ 4a Nr. 1 ; 3 ; 5 UWG ff.
- Unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe §7 Abs. 2 UWG
- Täuschung §§ 3; 5 ff.; 4 Nr. 3 UWG
- Gemäß §4 Nr.3 UWG hält der betroffene Eigentümer die private Empfehlung nicht für einen freundschaftlichen Rat. Der Tippgeber gibt dem Eigentümer seinen Provisionsanspruch bekannt.
Sonstige Regeln:
- Dem Tippgeber ist bekannt, dass die Provision gemäß EStG als sonstige Einnahmen zu versteuern ist. Handelt der Tippgeber regelmäßig, kann Umsatzsteuerpflicht entstehen und ein unternehmerisches Handeln vorliegen - Steuerberater fragen!
- Der Tippgeber handelt gemäß §13 BGB als Privatperson und auf eigene Rechnung.
- Weitergabe der persönlichen Daten des Eigentümers an uns, nur mit Einwilligung des Betroffenen gemäß Bundesdatenschutzgesetz
Sonstige Hinweise
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
So bewerten uns unsere Kunden

Mahmoud Al Shaal
in der letzten Woche
Absolut empfehlenswert!Ich habe über Herrn Wild mein Haus gekauft und bin mehr als zufrieden. Er war sehr professionell, freundlich und der gesamte Prozess lief absolut reibungslos ab. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
L. "R.u L." W.
vor einer Woche
Hervorragende Besichtigung! Der Makler Herr Wild hat uns durch die Immobilie geführt und uns mit seinem großen Fachwissen und seiner Expertise beeindruckt. Er hat alle unsere Fragen beantwortet und uns wertvolle Tipps gegeben. Die Besichtigung war se…
Werner M.
vor 2 Wochen
Wir waren rundum vollkommen zufrieden! Wir würden Herrn Wild uneingeschränkt empfehlen!
Armin Anton
vor 2 Wochen
Wir waren mit der Beratung zur Bewertung unserer Immobilie sehr zufrieden.Herr Wild hat sich viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt.Sobald wir eine Entscheidung zur Vermarktung getroffen haben, kommen wir gerne wieder auf Sie zu.Vielen …
Lukas Tintemann
vor 2 Wochen
Schneller Kontakt. Besichtigung wurde unkompliziert und schnell vereinbart. Alle Fragen beantwortet. Unterlagen wurden zugesandt. Rundum zufrieden, gerne wieder! Ps: danke für den Termin am Sonntag, dass erlebt man nicht jeden Tag
Nic
vor einem Monat
Ich bin mit der Zusammenarbeit äußerst zufrieden. Die Erreichbarkeit war jederzeit hervorragend - Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet. Besonders hervorheben möchte ich den freundlichen und respektvollen Umgang während des gesamten Prozess…
Baris Dogan
vor 7 Monaten
Super schnelle Reaktion auf meine Online-Anfrage, sofortiger telefonischer Kontakt und eine ausführliche Beratung! Herr Wild hat uns sehr geholfen, die Bewertung unserer geerbten Immobilie zu verstehen. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
Frank
vor 7 Monaten
Mehr als nur ein Berater - ein verlässlicher Partner!Was für ein Glück, Herrn Wild als unseren Immobilienberater gefunden zu haben! Die Beschreibung "in allen Belangen top" trifft es perfekt. Er hat uns nicht nur mit seinem enormen Fachwissen und s…
Emily R
vor 6 Monaten
Wir benötigten eine Bewertung einer geerbten Immobilie in Saarbrücken! Herr Wild hat dies schnell und mit umfangreicher Erläuterung erledigt! Wir werden nun entscheiden, wie wir weiter verfahren mit dem Haus! Auch diesbezüglich hat Herr Wild wertvoll…
Micha Ela
vor 11 Monaten
Obwohl wir nur eine Frage hatten und bereits beschlossen hatten, unsere Immobilie privat zu verkaufen, hat Herr Wild uns trotzdem umfassend und kompetent beraten. Seine Expertise und freundliche Art waren beeindruckend! Vielen Dank für Ihre Hilfe und…
Alle 89 Bewertungen auf Google ansehenEchtheit von Bewertungen
Bewerten Sie uns! 
