Scheidung - was passiert mit der Immobilie?

1. Wer steht im Grundbuch?

a) Ein Ehepartner steht im Grundbuch
Die Immobilie gehört rechtlich allein diesem Ehepartner –unabhängig davon, ob sie gemeinsam genutzt oder bezahlt wurde.
Bei einer Scheidung behält dieser Ehepartner die Immobilie.
Der andere Partner hat in der Regel keinen Anspruch auf Eigentum, es sei denn, er kann Investitionen oder stilles Miteigentum nachweisen.

b) Beide Ehepartner stehen im Grundbuch
Die Immobilie gehört anteilig beiden, meist zu je 50 %.
Eine Verwertung oder Aufteilung muss einvernehmlich erfolgen – z. B. durch Verkauf, Auszahlung oder gerichtliche Entscheidung.

2. Güterstand – Welche gesetzliche Grundlage gilt?

a) Zugewinngemeinschaft (Standard ohne Ehevertrag)
Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens, auch nach der Ehe.
Bei Scheidung wird der Zugewinn berechnet: Was hat jeder während der Ehe hinzugewonnen?
Nur der Wertzuwachs einer Immobilie (nicht die Immobilie selbst!) kann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Beispiel:
Die Immobilie gehörte dem Mann schon vor der Ehe.
Während der Ehe stieg ihr Wert um 100.000 €.
Dieser Zugewinn kann beim finanziellen Ausgleich eine Rolle spielen – nicht jedoch das Eigentum an der Immobilie selbst.

b) Gütertrennung (per Ehevertrag vereinbart)
Jeder Ehepartner verwaltet und behält sein Vermögen allein.
Kein Zugewinnausgleich – jeder behält, was ihm gehört.
Bei gemeinsamem Eigentum an der Immobilie wird nur das gemeinsame Eigentum aufgeteilt.

c) Gütergemeinschaft (selten)
Die Immobilie fällt in das Gesamtgut, wenn keine spezielle Einzelzuordnung vereinbart wurde.
Bei Scheidung wird das Gesamtgut zwischen den Partnern aufgeteilt.

3. Was passiert bei gemeinsamer Immobilie nach der Scheidung?

Wenn beide Partner Eigentümer sind, gibt es vier Hauptlösungen:

a) Ein Partner übernimmt die Immobilie
Eine Partei „kauft“ die andere aus und wird alleiniger Eigentümer.
Dazu ist ein Notarvertrag und eine Grundbuchänderung nötig.
Häufigste Lösung, wenn z. B. einer mit den Kindern im Haus bleiben möchte.

b) Verkauf an Dritte

Die Immobilie wird gemeinsam verkauft.
Der Erlös wird entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt.
Praktisch bei Trennung ohne Kompromiss oder wenn keiner im Haus bleiben will oder kann.

c) Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung möglich ist, kann ein Partner beim Amtsgericht die sog. Teilungsversteigerung beantragen.
Gerichtliche Zwangsversteigerung mit Erlösverteilung.
Nachteil: Oft finanziell schlechter als ein freier Verkauf, mit emotionalem und wirtschaftlichem Schaden.

d) Beide behalten die Immobilie (vorübergehend)
In seltenen Fällen entscheiden sich Ehepartner, die Immobilie z. B. zu vermieten oder „auf Zeit“ gemeinsam zu behalten.
Praktisch meist schwierig und konfliktträchtig.

4. Was passiert mit dem Kredit für die Immobilie?

a) Kredit läuft auf beide Partner
Beide haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank – d. h. jeder haftet für den vollen Betrag.
Eine Scheidung ändert nichts am Darlehensvertrag.
Bei Übernahme der Immobilie durch einen Partner ist oft eine Umschuldung oder Vertragsänderung mit der Bank nötig.

b) Kredit läuft nur auf einen Partner
Nur dieser ist für die Rückzahlung verantwortlich.
Aber: Wenn der andere während der Ehe mitbezahlt hat, könnte ein Ausgleichsanspruch bestehen.

5. Wer darf in der Immobilie wohnen bleiben?

Auch wenn nur ein Ehepartner Eigentümer ist, kann der andere im Rahmen des Wohnrechts oder des Gewaltschutzgesetzes (z. B. bei häuslicher Gewalt) vorübergehend in der Immobilie wohnen bleiben.

Wenn Kinder im Spiel sind, kann das Familiengericht dem betreuenden Elternteil das Wohnrecht zusprechen – auch wenn er nicht Eigentümer ist.

Fazit – Das Wichtigste zusammengefasst:

Situation Eigentümer im Grundbuch Was passiert bei der Scheidung?
Einer alleine im Grundbuch Er/Sie bleibt Eigentümer Kein Anspruch auf Immobilie, aber evtl. Ausgleich
Beide im Grundbuch Je 50% Eigentum (idR) Verkauf, Auszahlung oder Teilungsversteigerung
Immobilie mit Kredit Beide haften bei gemeinsamer Unterschrift Bank muss neuer Regelung zustimmen
Kinder im Spiel Betreuung wichtig für Wohnregelung Gericht kann Wohnrecht zusprechen

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Wenn Sie eine konkrete Situation hast (z. B. Immobilie in der Scheidung mit Finanzierung, Kindern, Ehevertrag o. ä.), können wir Ihnen gerne unverbindlich erklären, welche allgemeinen rechtlichen Mechanismen dabei eine Rolle spielen – aber für belastbare Entscheidungen sollten Sie unbedingt professionelle Beratung einholen. Selbstverständlich stehen wir im Rahmen unserer Tätigkeit, Bewertung der Immobilie, Verkauf&Vermietung und zur Sicherung der Finanzierung durch eine maßgeschneiderte Baufinanzierung zur Verfügung!

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