Das Ertragswertverfahren ist eines der drei gesetzlich anerkannten Verfahren zur Immobilienbewertung in Deutschland und wird vor allem bei vermieteten Wohnimmobilien und gewerblich genutzten Objekten eingesetzt. Es beantwortet die zentrale Frage: „Wie viel ist die Immobilie aufgrund ihrer Erträge wert?“
Dabei steht nicht der reine Substanzwert im Vordergrund, sondern der zukünftige wirtschaftliche Nutzen der Immobilie – also die Mieteinnahmen, die sie langfristig generieren kann.
🧮 So funktioniert das Ertragswertverfahren im Detail
Das Verfahren gliedert sich in zwei Hauptkomponenten:
1. Bodenwert ermitteln
Zuerst wird der Wert des Grundstücks (Bodenwert) separat berechnet, unabhängig von der Bebauung.
➤ Grundlage ist der Bodenrichtwert, multipliziert mit der Grundstücksfläche.
Beispiel: 500 m² Grundstück × 140 €/m² (Richtwert in Saarbrücken) = 70.000 € Bodenwert
2. Gebäudeertragswert berechnen
Nun folgt die eigentliche Ertragswertberechnung des Gebäudes in mehreren Schritten:
a) Rohertrag (Mieteinnahmen)
Alle jährlichen Ist- oder Sollmieteinnahmen (kalt, netto) werden addiert.
b) Bewirtschaftungskosten abziehen
Dazu gehören:
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungsrücklage
- Mietausfallwagnis
→ Daraus ergibt sich der Reinertrag der Immobilie.
c) Bodenwertverzinsung abziehen
Ein fiktiver Zinsbetrag für das unbebaute Grundstück (z. B. 2–3 %) wird abgezogen.
→ Übrig bleibt der Gebäudereinertrag
d) Kapitalisierung
Der Gebäudereinertrag wird mit einem Liegenschaftszins (abhängig von Objektart, Lage, Risiko) kapitalisiert – daraus ergibt sich der Gebäudewert.
➕ Endwert: Ertragswert = Bodenwert + Gebäudewert
Beispiel (vereinfacht):
Mieteinnahmen pro Jahr: 18.000 €
Bewirtschaftungskosten: 3.000 €
Reinertrag: 15.000 €
Verzinsung Bodenwert: 1.400 €
Gebäudereinertrag: 13.600 €
Liegenschaftszins: 4,5 %
Gebäudewert: 302.222 €
Bodenwert: 70.000 €
→ Gesamtertragswert: 372.222 €
🏢 Wann ist das Ertragswertverfahren sinnvoll?
Dieses Verfahren wird typischerweise angewendet bei:
- Mehrfamilienhäusern
- Vermietete Eigentumswohnungen
- Wohn- und Geschäftshäusern
- Gewerbeobjekten (z. B. Büros, Praxen, Einzelhandel)
- Investorenobjekten, die Rendite generieren sollen
✅
Vorteile des Ertragswertverfahrens- Berücksichtigt direkt die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie
- Ideal für Investoren und Kapitalanleger
- Ermöglicht direkte Berechnung der Renditefähigkeit
- Bankenfreundlich für Finanzierungen und Beleihung
- Objektive Grundlage bei Mietobjekten und Gewerbeimmobilien
📍 Besonderheiten im SaarlandDie Nachfrage nach Kapitalanlagen in Regionen wie Saarbrücken, Völklingen, Neunkirchen oder St. Ingbert ist spürbar gestiegen. Dennoch gibt es große Unterschiede in Lagen, Mieten und Liegenschaftszinsen. Deshalb ist eine lokal fundierte Ertragswertberechnung entscheidend.
Bei Wild Immobilien&Finanzierung arbeiten wir mit:
- aktuellen Mietspiegeln
- realen Vergleichsmieten
- Liegenschaftszinsen aus dem Gutachterausschuss
- individuellen Objektdaten (Leerstand, Modernisierung, Mietverträge)
So erhalten Sie eine belastbare Wertermittlung, mit der Sie sicher in Verkauf, Kauf oder Finanzierung gehen können.