Wohnung geerbt


Ob in Püttlingen, Riegelsberg, Heusweiler, Völklingen, Bous oder dem Saarland!

Wohnung geerbt – was tun? Ihre nächsten Schritte zum sicheren Immobilienverkauf

Eine Wohnung geerbt zu haben, bringt nicht nur Verantwortung, sondern auch viele Fragen mit sich. Was passiert jetzt mit der Immobilie? Muss ich Steuern zahlen? Was bedeutet das für das Grundbuch? Und vor allem: Soll ich die geerbte Wohnung verkaufen oder behalten?

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie eine Wohnung geerbt haben – von rechtlichen und steuerlichen Grundlagen bis zur optimalen Verkaufsstrategie.

Wohnung geerbt – was nun?

Wenn Sie eine Wohnung geerbt haben, ist der erste Schritt: einen klaren Überblick verschaffen. Die wichtigsten Fragen lauten:
  • Gibt es ein Testament oder eine Erbengemeinschaft?
  • In welchem Zustand befindet sich die Immobilie?
  • Bestehen laufende Kosten oder Verpflichtungen?
  • Möchten Sie selbst einziehen, vermieten oder die Wohnung verkaufen?
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Immobilienmakler zertifiziert

Wohnung geerbt – was tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Erbschaft annehmen oder ausschlagen prüfen
Wenn Schulden vorhanden sind, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

Erbschein beantragen
Der Erbschein ist wichtig, um gegenüber Behörden und dem Grundbuchamt als Erbe aufzutreten.

Grundbuchumschreibung veranlassen
Durch die Grundbuchumschreibung wird der neue Eigentümer eingetragen – Voraussetzung für einen späteren Verkauf.

Immobilienbewertung durchführen
Eine neutrale Bewertung schafft Transparenz – sowohl für Sie als auch potenzielle Käufer.

Entscheidung treffen: behalten, vermieten oder verkaufen

💡 Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig von einem Experten beraten, wenn Sie Immobilien erben – das spart Zeit, Geld und mögliche Konflikte.

Wohnung geerbt verkaufen – wann lohnt sich das?

Der Wunsch, eine Wohnung verkaufen zu wollen, ist oft berechtigt – besonders wenn:
  • Sie keine Eigennutzung planen
  • Die Wohnung weit entfernt liegt
  • Modernisierungen notwendig sind
  • Erbengemeinschaften zu Konflikten führen
  • Sie sich nicht langfristig binden möchten
Ein professioneller Immobilienverkauf bringt Ihnen finanzielle Sicherheit – ohne die laufenden Kosten und Verpflichtungen einer leerstehenden Wohnung.
Foto Wohnung geerbt verkaufen – wann lohnt sich das?

Wohnung geerbt - Grundbuch – was ist zu tun?

Die Umschreibung im Grundbuch ist ein verpflichtender Schritt, bevor Sie eine geerbte Wohnung verkaufen dürfen. Dazu benötigen Sie:
  • Den Erbschein oder ein notarielles Testament
  • Die Sterbeurkunde
  • Einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt
Wird die Grundbuchänderung innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie in der Regel gebührenfrei.

Fazit: Wohnung geerbt – verkaufen mit klarem Plan

Ob Sie die Wohnung behalten, vermieten oder verkaufen – eine fundierte Entscheidung setzt rechtliche und finanzielle Klarheit voraus. Besonders beim Wohnungsverkauf sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Ein strukturierter Verkaufsprozess mit professioneller Begleitung schützt Sie vor steuerlichen Fallstricken und sichert den bestmöglichen Verkaufserlös.

Karl-Heinz Wild - Ihr IVD-Immobilienmakler im Saarland!

Vertrauen ist der wahre Luxus eines Immobilienverkaufs!

Als Eigentümer im Saarland entscheiden Sie nicht nur über einen Preis, sondern über einen Weg, der Sicherheit, Diskretion und Klarheit verlangt. Ich verbinde regionale Marktstärke mit einer strukturierten Premium-Strategieseriös, effizient und mit einem Anspruch, der Ihre Immobilie wertschätzt und Käufer emotional erreicht.
Durch eine gezielte Präsentation und eine klare Positionierung entstehen Nachfrage, Dynamik und echte Entscheidungsbereitschaft.
Wenn Sie wissen möchten, welches Potenzial in Ihrer Immobilie steckt, ist jetzt der richtige Moment für ein unverbindliches Gespräch.

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Wann lohnt sich ein Immobilienmakler bei Erbschaft?

  • Wenn Sie sich mit Geschwistern oder Miterben abstimmen müssen
  • Wenn Sie das Haus nicht selbst nutzen möchten
  • Wenn Sie sich eine schnelle, rechtssichere Lösung wünschen
  • Wenn Sie den besten Marktpreis erzielen möchten
  • Wenn Ihnen Zeit, Nerven oder Erfahrung fehlen

Erbimmobilie verkaufen: bei uns gut beraten

Viele Erben stehen vor Fragen wie:
  • Wie läuft ein Verkauf aus der Erbengemeinschaft ab?
  • Was passiert ohne Testament?
  • Wer zahlt die Grundsteuer oder Instandhaltung?
  • Lohnt sich Verkauf oder Vermietung?
Wir liefern nicht nur Antworten, sondern übernehmen die komplette Abwicklung für Sie – transparent, einfühlsam und effizient.
Foto Erbimmobilie verkaufen: bei uns gut beraten

Hier gelangen Sie zum unserem Immobilien-Lexikon und zu unserem Blog mit vielen nützlichen Informationen!

Erbschaftsteuer in Deutschland

🏛️ Erbschaftsteuer in Deutschland (Stand: 2025)

Verwandtschaftsgrad / Erwerbergruppe Freibetrag Steuersatz Steuerklasse
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 500.000 € 7% – 30% I
Kinder, Stiefkinder 400.000 € 7% – 30% I
Enkel (wenn Eltern verstorben) 400.000 € 7% – 30% I
Enkel (wenn Eltern noch leben) 200.000 € 7% – 30% I
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 € 7% – 30% I
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Schwägerin/Schwager 20.000 € 15% – 43% II
Nicht verwandte Personen (z. B. Freunde) 20.000 € 30% – 50% III
Zusätzliche Hinweise:
  • Immobilienbewertung erfolgt nach dem Verkehrswert.
  • Versorgungsfreibeträge gelten z. B. für Ehepartner oder Kinder unter 27 Jahren.
  • Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
  • Schenkungen unterliegen denselben Regeln wie Erbschaften.
⚠️ Ohne Gewähr: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt oder Steuerberater individuell beraten.

Wie erhalte ich den Erbschein?

Wild Immobilien&Finanzierung

Erbfall tritt ein

  • Tod eines Angehörigen im Saarland

Unterlagen sammeln

  • Sterbeurkunde
  • Testament / Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunden / Familienstandsnachweise
  • Personalausweis

Zuständiges Nachlassgericht ermitteln

  • In der Regel: Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen

Antrag auf Erbschein stellen

  • Persönlich beim Nachlassgericht oder
  • Über Notar (öffentliche Beglaubigung notwendig)
  • Angabe, ob gesetzliche oder testamentarische Erbfolge

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • Bestätigung der Angaben zur Erbfolge
  • Entweder beim Gericht oder beim Notar

Prüfung durch das Nachlassgericht

  • Dokumente und Erbfolge werden geprüft

Erbschein wird erteilt

  • Der Erbschein wird per Post zugestellt oder kann abgeholt werden

Hinweis:

Die Beantragung eines Erbscheins ist mit Kosten verbunden (abhängig vom Nachlasswert).
Lassen Sie sich im Zweifel von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten.
Ohne Gewähr – Stand: 2025

Wie kann sich der Erbe ins Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen?

Wild Immobilien&Finanzierung

Ablauf beim Immobilienverkauf mit Wild Immobilien&Finanzierung

Wild Immobilien&Finanzierung
1. Vorbesprechung – Ihre Ziele beim Immobilienverkauf
In einem ersten Beratungsgespräch erfassen wir Ihre Wünsche, Verkaufsziele und klären organisatorische sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
2. Wertermittlung – professionelle Immobilienbewertung
Wir führen eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie durch – basierend auf Marktanalysen, Lage, Zustand und Ausstattung.
3. Individuelle Vermarktungsstrategie
Wir entwickeln eine zielgerichtete Vermarktungsstrategie, die Ihre Immobilie optimal positioniert – passgenau für Ihre Zielgruppe.
4. Immobilienvermarktung mit maximaler Reichweite
Wir präsentieren Ihre Immobilie auf allen großen Portalen sowie in sozialen Medien – mit professionellen Fotos, Texten und Videorundgängen.
5. Besichtigungen & Videopräsentationen
Wir organisieren effiziente Einzelbesichtigungen und bieten zusätzlich moderne Videopräsentationen für einen optimalen Ersteindruck.
6. Kaufpreisverhandlungen
Wir führen professionelle Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer – sachlich, lösungsorientiert und wertoptimierend.
7. Finanzierungsvergleich für den Käufer
Unsere Finanzexperten bieten Käufern einen bankenunabhängigen Vergleich von über 500 Baufinanzierungen – schnell, individuell und zuverlässig.
8. Notarvertragsvorbereitung
Wir koordinieren alle Beteiligten, prüfen die Vertragsinhalte rechtlich und bereiten gemeinsam mit dem Notar den Kaufvertrag vor.
9. Beurkundung des Kaufvertrags
Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Kaufvertrag beim Notar – wir begleiten Sie dabei persönlich und klären offene Fragen.
10. Übergabe der Immobilie

Wir übernehmen die rechtssichere Übergabe inklusive Protokoll, Schlüssel und Unterlagen.

So bewerten uns unsere Kunden

  • Mahmoud Al Shaal

    in der letzten Woche

    Absolut empfehlenswert!Ich habe über Herrn Wild mein Haus gekauft und bin mehr als zufrieden. Er war sehr professionell, freundlich und der gesamte Prozess lief absolut reibungslos ab. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
  • L. "R.u L." W.

    vor einer Woche

    Hervorragende Besichtigung! Der Makler Herr Wild hat uns durch die Immobilie geführt und uns mit seinem großen Fachwissen und seiner Expertise beeindruckt. Er hat alle unsere Fragen beantwortet und uns wertvolle Tipps gegeben. Die Besichtigung war se…
  • Werner M.

    vor 2 Wochen

    Wir waren rundum vollkommen zufrieden! Wir würden Herrn Wild uneingeschränkt empfehlen!
  • Armin Anton

    vor 2 Wochen

    Wir waren mit der Beratung zur Bewertung unserer Immobilie sehr zufrieden.Herr Wild hat sich viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt.Sobald wir eine Entscheidung zur Vermarktung getroffen haben, kommen wir gerne wieder auf Sie zu.Vielen …
  • Lukas Tintemann

    vor 2 Wochen

    Schneller Kontakt. Besichtigung wurde unkompliziert und schnell vereinbart. Alle Fragen beantwortet. Unterlagen wurden zugesandt. Rundum zufrieden, gerne wieder! Ps: danke für den Termin am Sonntag, dass erlebt man nicht jeden Tag
  • Nic

    vor einem Monat

    Ich bin mit der Zusammenarbeit äußerst zufrieden. Die Erreichbarkeit war jederzeit hervorragend - Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet. Besonders hervorheben möchte ich den freundlichen und respektvollen Umgang während des gesamten Prozess…
  • Baris Dogan

    vor 7 Monaten

    Super schnelle Reaktion auf meine Online-Anfrage, sofortiger telefonischer Kontakt und eine ausführliche Beratung! Herr Wild hat uns sehr geholfen, die Bewertung unserer geerbten Immobilie zu verstehen. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
  • Frank

    vor 7 Monaten

    Mehr als nur ein Berater - ein verlässlicher Partner!Was für ein Glück, Herrn Wild als unseren Immobilienberater gefunden zu haben! Die Beschreibung "in allen Belangen top" trifft es perfekt. Er hat uns nicht nur mit seinem enormen Fachwissen und s…
  • Emily R

    vor 6 Monaten

    Wir benötigten eine Bewertung einer geerbten Immobilie in Saarbrücken! Herr Wild hat dies schnell und mit umfangreicher Erläuterung erledigt! Wir werden nun entscheiden, wie wir weiter verfahren mit dem Haus! Auch diesbezüglich hat Herr Wild wertvoll…
  • Micha Ela

    vor 11 Monaten

    Obwohl wir nur eine Frage hatten und bereits beschlossen hatten, unsere Immobilie privat zu verkaufen, hat Herr Wild uns trotzdem umfassend und kompetent beraten. Seine Expertise und freundliche Art waren beeindruckend! Vielen Dank für Ihre Hilfe und…

Damit auch Ihr Objekt schnell den passenden Käufer findet.

Bieten Sie uns Ihre Immobilie unverbindlich zur Vermittlung an. Als Immobilienverkäufer oder Vermieter profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise, unserer Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes und unserem persönlichen Einsatz.

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