Wohnung geerbt


Ob in Püttlingen, Riegelsberg, Heusweiler, Völklingen, Bous oder dem Saarland!

Wohnung geerbt – was tun? Ihre nächsten Schritte zum sicheren Immobilienverkauf

Eine Wohnung geerbt zu haben, bringt nicht nur Verantwortung, sondern auch viele Fragen mit sich. Was passiert jetzt mit der Immobilie? Muss ich Steuern zahlen? Was bedeutet das für das Grundbuch? Und vor allem: Soll ich die geerbte Wohnung verkaufen oder behalten?

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie eine Wohnung geerbt haben – von rechtlichen und steuerlichen Grundlagen bis zur optimalen Verkaufsstrategie.

Wohnung geerbt – was nun?

Wenn Sie eine Wohnung geerbt haben, ist der erste Schritt: einen klaren Überblick verschaffen. Die wichtigsten Fragen lauten:
  • Gibt es ein Testament oder eine Erbengemeinschaft?
  • In welchem Zustand befindet sich die Immobilie?
  • Bestehen laufende Kosten oder Verpflichtungen?
  • Möchten Sie selbst einziehen, vermieten oder die Wohnung verkaufen?
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Immobilienmakler zertifiziert

Wohnung geerbt – was tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Erbschaft annehmen oder ausschlagen prüfen
Wenn Schulden vorhanden sind, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

Erbschein beantragen
Der Erbschein ist wichtig, um gegenüber Behörden und dem Grundbuchamt als Erbe aufzutreten.

Grundbuchumschreibung veranlassen
Durch die Grundbuchumschreibung wird der neue Eigentümer eingetragen – Voraussetzung für einen späteren Verkauf.

Immobilienbewertung durchführen
Eine neutrale Bewertung schafft Transparenz – sowohl für Sie als auch potenzielle Käufer.

Entscheidung treffen: behalten, vermieten oder verkaufen

💡 Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig von einem Experten beraten, wenn Sie Immobilien erben – das spart Zeit, Geld und mögliche Konflikte.

Wohnung geerbt verkaufen – wann lohnt sich das?

Der Wunsch, eine Wohnung verkaufen zu wollen, ist oft berechtigt – besonders wenn:
  • Sie keine Eigennutzung planen
  • Die Wohnung weit entfernt liegt
  • Modernisierungen notwendig sind
  • Erbengemeinschaften zu Konflikten führen
  • Sie sich nicht langfristig binden möchten
Ein professioneller Immobilienverkauf bringt Ihnen finanzielle Sicherheit – ohne die laufenden Kosten und Verpflichtungen einer leerstehenden Wohnung.
Foto Wohnung geerbt verkaufen – wann lohnt sich das?

Wohnung geerbt - Grundbuch – was ist zu tun?

Die Umschreibung im Grundbuch ist ein verpflichtender Schritt, bevor Sie eine geerbte Wohnung verkaufen dürfen. Dazu benötigen Sie:
  • Den Erbschein oder ein notarielles Testament
  • Die Sterbeurkunde
  • Einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt
Wird die Grundbuchänderung innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie in der Regel gebührenfrei.

Fazit: Wohnung geerbt – verkaufen mit klarem Plan

Ob Sie die Wohnung behalten, vermieten oder verkaufen – eine fundierte Entscheidung setzt rechtliche und finanzielle Klarheit voraus. Besonders beim Wohnungsverkauf sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Ein strukturierter Verkaufsprozess mit professioneller Begleitung schützt Sie vor steuerlichen Fallstricken und sichert den bestmöglichen Verkaufserlös.

Karl-Heinz Wild - Ihr IVD-Immobilienmakler im Saarland!

Vertrauen ist der wahre Luxus eines Immobilienverkaufs!

Als Eigentümer im Saarland entscheiden Sie nicht nur über einen Preis, sondern über einen Weg, der Sicherheit, Diskretion und Klarheit verlangt. Ich verbinde regionale Marktstärke mit einer strukturierten Premium-Strategieseriös, effizient und mit einem Anspruch, der Ihre Immobilie wertschätzt und Käufer emotional erreicht.
Durch eine gezielte Präsentation und eine klare Positionierung entstehen Nachfrage, Dynamik und echte Entscheidungsbereitschaft.
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Wann lohnt sich ein Immobilienmakler bei Erbschaft?

  • Wenn Sie sich mit Geschwistern oder Miterben abstimmen müssen
  • Wenn Sie das Haus nicht selbst nutzen möchten
  • Wenn Sie sich eine schnelle, rechtssichere Lösung wünschen
  • Wenn Sie den besten Marktpreis erzielen möchten
  • Wenn Ihnen Zeit, Nerven oder Erfahrung fehlen

Erbimmobilie verkaufen: bei uns gut beraten

Viele Erben stehen vor Fragen wie:
  • Wie läuft ein Verkauf aus der Erbengemeinschaft ab?
  • Was passiert ohne Testament?
  • Wer zahlt die Grundsteuer oder Instandhaltung?
  • Lohnt sich Verkauf oder Vermietung?
Wir liefern nicht nur Antworten, sondern übernehmen die komplette Abwicklung für Sie – transparent, einfühlsam und effizient.
Foto Erbimmobilie verkaufen: bei uns gut beraten

Hier gelangen Sie zum unserem Immobilien-Lexikon und zu unserem Blog mit vielen nützlichen Informationen!

Erbschaftsteuer in Deutschland

🏛️ Erbschaftsteuer in Deutschland (Stand: 2025)

Verwandtschaftsgrad / Erwerbergruppe Freibetrag Steuersatz Steuerklasse
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 500.000 € 7% – 30% I
Kinder, Stiefkinder 400.000 € 7% – 30% I
Enkel (wenn Eltern verstorben) 400.000 € 7% – 30% I
Enkel (wenn Eltern noch leben) 200.000 € 7% – 30% I
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 € 7% – 30% I
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Schwägerin/Schwager 20.000 € 15% – 43% II
Nicht verwandte Personen (z. B. Freunde) 20.000 € 30% – 50% III
Zusätzliche Hinweise:
  • Immobilienbewertung erfolgt nach dem Verkehrswert.
  • Versorgungsfreibeträge gelten z. B. für Ehepartner oder Kinder unter 27 Jahren.
  • Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
  • Schenkungen unterliegen denselben Regeln wie Erbschaften.
⚠️ Ohne Gewähr: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt oder Steuerberater individuell beraten.

Wie erhalte ich den Erbschein?

Wild Immobilien&Finanzierung

Erbfall tritt ein

  • Tod eines Angehörigen im Saarland

Unterlagen sammeln

  • Sterbeurkunde
  • Testament / Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunden / Familienstandsnachweise
  • Personalausweis

Zuständiges Nachlassgericht ermitteln

  • In der Regel: Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen

Antrag auf Erbschein stellen

  • Persönlich beim Nachlassgericht oder
  • Über Notar (öffentliche Beglaubigung notwendig)
  • Angabe, ob gesetzliche oder testamentarische Erbfolge

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • Bestätigung der Angaben zur Erbfolge
  • Entweder beim Gericht oder beim Notar

Prüfung durch das Nachlassgericht

  • Dokumente und Erbfolge werden geprüft

Erbschein wird erteilt

  • Der Erbschein wird per Post zugestellt oder kann abgeholt werden

Hinweis:

Die Beantragung eines Erbscheins ist mit Kosten verbunden (abhängig vom Nachlasswert).
Lassen Sie sich im Zweifel von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten.
Ohne Gewähr – Stand: 2025

Wie kann sich der Erbe ins Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen?

Wild Immobilien&Finanzierung

Ablauf beim Immobilienverkauf mit Wild Immobilien&Finanzierung

Wild Immobilien&Finanzierung
1. Vorbesprechung – Ihre Ziele beim Immobilienverkauf
In einem ersten Beratungsgespräch erfassen wir Ihre Wünsche, Verkaufsziele und klären organisatorische sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
2. Wertermittlung – professionelle Immobilienbewertung
Wir führen eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie durch – basierend auf Marktanalysen, Lage, Zustand und Ausstattung.
3. Individuelle Vermarktungsstrategie
Wir entwickeln eine zielgerichtete Vermarktungsstrategie, die Ihre Immobilie optimal positioniert – passgenau für Ihre Zielgruppe.
4. Immobilienvermarktung mit maximaler Reichweite
Wir präsentieren Ihre Immobilie auf allen großen Portalen sowie in sozialen Medien – mit professionellen Fotos, Texten und Videorundgängen.
5. Besichtigungen & Videopräsentationen
Wir organisieren effiziente Einzelbesichtigungen und bieten zusätzlich moderne Videopräsentationen für einen optimalen Ersteindruck.
6. Kaufpreisverhandlungen
Wir führen professionelle Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer – sachlich, lösungsorientiert und wertoptimierend.
7. Finanzierungsvergleich für den Käufer
Unsere Finanzexperten bieten Käufern einen bankenunabhängigen Vergleich von über 500 Baufinanzierungen – schnell, individuell und zuverlässig.
8. Notarvertragsvorbereitung
Wir koordinieren alle Beteiligten, prüfen die Vertragsinhalte rechtlich und bereiten gemeinsam mit dem Notar den Kaufvertrag vor.
9. Beurkundung des Kaufvertrags
Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Kaufvertrag beim Notar – wir begleiten Sie dabei persönlich und klären offene Fragen.
10. Übergabe der Immobilie

Wir übernehmen die rechtssichere Übergabe inklusive Protokoll, Schlüssel und Unterlagen.

So bewerten uns unsere Kunden

  • kilian lakin

    in der letzten Woche

    Ich war im Rahmen eines Erbimmobilien-Objekts in Püttlingen mit Herrn Wild in Kontakt und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.Da sich die Kunden nicht vor Ort befanden, war es für sie nicht möglich, selbst die notwendigen Arbeiten zu koordinie…
  • Doreen Hopf

    vor 2 Wochen

    Von der realistischen Wertermittlung über das ansprechende Exposé bis hin zum Notartermin fühlten wir uns bestens betreut und jederzeit transparent informiert. Rückfragen wurden stets umgehend beantwortet. Wer einen ehrlichen, engagierten und kompete…
  • Mahmoud Al Shaal

    vor einem Monat

    Absolut empfehlenswert!Ich habe mein Haus über Herrn Wild gekauft und bin mehr als zufrieden. Er war sehr professionell und freundlich, und der gesamte Ablauf verlief reibungslos. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!Ich kann ihn unein…
  • Werner M.

    vor einem Monat

    Wir waren rundum vollkommen zufrieden! Wir würden Herrn Wild uneingeschränkt empfehlen!
  • Armin Anton

    vor 2 Monaten

    Wir waren mit der Beratung zur Bewertung unserer Immobilie sehr zufrieden.Herr Wild hat sich viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt.Sobald wir eine Entscheidung zur Vermarktung getroffen haben, kommen wir gerne wieder auf Sie zu.Vielen …
  • Nic

    vor 2 Monaten

    Ich bin mit der Zusammenarbeit äußerst zufrieden. Die Erreichbarkeit war jederzeit hervorragend - Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet. Besonders hervorheben möchte ich den freundlichen und respektvollen Umgang während des gesamten Prozess…
  • Valentina Mihalcea Juravlea

    vor 3 Monaten

    Sterne: 5/5Hervorragender Service mit viel Herz!Ich habe extrem positive Erfahrungen mit Herrn Wild gemacht. Er ist ausnahmslos freundlich und arbeitet absolut kundenorientiert. Was ihn als Makler besonders auszeichnet, ist seine Nähe zum Menschen…
  • Abbadon

    vor 3 Monaten

    Herr Wild hat mich bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung unterstützt.Freundlich und kompetent hat er den gesamten Prozess begleitet und stand immer mit Rat und Tat sowie guten Tips zur Seite. Auch organisatorisch hat er massiv unterstützt.Quasi 24/…
  • Lukas Tintemann

    vor 2 Monaten

    Schneller Kontakt. Besichtigung wurde unkompliziert und schnell vereinbart. Alle Fragen beantwortet. Unterlagen wurden zugesandt. Rundum zufrieden, gerne wieder! Ps: danke für den Termin am Sonntag, dass erlebt man nicht jeden Tag

Damit auch Ihr Objekt schnell den passenden Käufer findet.

Bieten Sie uns Ihre Immobilie unverbindlich zur Vermittlung an. Als Immobilienverkäufer oder Vermieter profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise, unserer Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes und unserem persönlichen Einsatz.

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