Immobilie bei finanziellen Schwierigkeiten verkaufen – Eigentümerfragen


beantwortet von Karl-Heinz Wild

Was kann ich tun, wenn die monatliche Belastung meiner Immobilie zu hoch wird? Kann ich trotz laufendem Kredit verkaufen? Was passiert, wenn die Restschuld höher ist als der mögliche Verkaufserlös? Und wann sollte die finanzierende Bank einbezogen werden?

Karl-Heinz Wild von Wild Immobilien&Finanzierung beantwortet hier typische Eigentümerfragen rund um einen Immobilienverkauf bei finanziellen Schwierigkeiten. Im Mittelpunkt stehen Immobilienwert, Restschuld, Grundschulden, möglicher Verkaufserlös, bestehende Finanzierung und zeitliche Planung.

Diese Informationen ersetzen keine Schuldner-, Insolvenz- oder Rechtsberatung. Bei Zahlungsrückständen, Kündigungen von Darlehen, Vollstreckungsmaßnahmen oder einer drohenden beziehungsweise bereits eingeleiteten Zwangsversteigerung sollten frühzeitig die finanzierende Bank, eine anerkannte Schuldnerberatung und bei Bedarf ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Kurz zusammengefasst

Finanzielle Schwierigkeiten bedeuten nicht automatisch, dass eine Immobilie nicht mehr normal verkauft werden kann.

Entscheidend ist jedoch, möglichst früh zu wissen, was die Immobilie realistisch wert ist, welche Restschuld besteht, welche Grundbuchbelastungen vorhanden sind und welcher Betrag nach einem Verkauf tatsächlich verbleiben würde.

Je früher diese Zahlen bekannt sind, desto eher können mögliche Handlungswege sachlich geprüft werden. Bei bereits laufenden Vollstreckungsverfahren gelten zusätzliche rechtliche und zeitliche Rahmenbedingungen.

Für Karl-Heinz Wild gilt: Erst Fakten und Zahlen klären. Dann Bank und notwendige Fachstellen einbeziehen. Danach einen möglichen Verkauf realistisch planen.

Immobilie bei finanziellen Schwierigkeiten verkaufen – in 30 Sekunden erklärt

  • Aktuellen Immobilienwert möglichst früh realistisch ermitteln.
  • Restschuld und weitere Grundbuchbelastungen feststellen.
  • Erwarteten Verkaufserlös nicht mit frei verfügbarem Geld gleichsetzen.
  • Bei laufender Finanzierung die Bank frühzeitig einbeziehen.
  • Mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Ablösebedingungen prüfen.
  • Bei Zahlungsrückständen nicht unnötig Zeit verlieren.
  • Bei Vollstreckungsmaßnahmen zusätzlich rechtlichen und fachlichen Rat einholen.
  • Keine Verkaufspreise versprechen, die der Markt nicht realistisch hergibt.

1. Kann ich meine Immobilie bei finanziellen Schwierigkeiten verkaufen?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Grundsätzlich ja. Finanzielle Schwierigkeiten oder ein laufender Immobilienkredit schließen einen freihändigen Verkauf nicht automatisch aus.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Eine Immobilie kann grundsätzlich auch dann verkauft werden, wenn darauf noch ein Darlehen läuft.

Entscheidend ist, welche Restschuld besteht, welche Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen sind und ob der erwartbare Verkaufserlös ausreicht, um die für eine lastenfreie Übertragung erforderlichen Beträge abzudecken.

Je früher diese Situation geklärt wird, desto besser lässt sich einschätzen, ob ein normaler Verkauf wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar ist.

Bei bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen sollte zusätzlich umgehend fachlicher und rechtlicher Rat eingeholt werden.

2. Sollte ich die Bank informieren, wenn ich über einen Verkauf nachdenke?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Bei einer laufenden Finanzierung ist eine frühzeitige Klärung mit der Bank sinnvoll, insbesondere zu Restschuld, Ablösung und Grundschuld.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Für einen realistischen Verkaufsplan sollte bekannt sein, wie hoch die aktuelle Darlehensrestschuld ist und unter welchen Bedingungen das Darlehen zurückgeführt werden kann.

Gleichzeitig ist häufig eine Grundschuld zugunsten des Kreditinstituts im Grundbuch eingetragen. Soll die Immobilie lastenfrei auf den Käufer übertragen werden, muss deren Ablösung beziehungsweise Löschung im Verkaufsprozess geregelt werden.

Die konkrete Abwicklung erfolgt regelmäßig über das beurkundende Notariat in Abstimmung mit dem Grundschuldgläubiger.

3. Was ist, wenn noch ein hoher Immobilienkredit offen ist?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Dann sollte der realistische Verkaufserlös der aktuellen Restschuld und möglichen weiteren Kosten gegenübergestellt werden.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Ein Verkaufspreis von beispielsweise 300.000 Euro bedeutet nicht, dass dem Verkäufer anschließend 300.000 Euro zur Verfügung stehen.

Besteht noch eine hohe Restschuld, wird ein entsprechender Betrag zur Ablösung der Finanzierung benötigt. Zusätzlich können je nach Situation weitere Kosten hinzukommen.

Deshalb ist für die finanzielle Planung nicht allein der Marktwert wichtig, sondern der mögliche Nettoerlös nach Ablösung bestehender Verpflichtungen.

4. Was passiert, wenn der Verkaufserlös niedriger als die Restschuld ist?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Dann reicht der Kaufpreis allein möglicherweise nicht aus, um sämtliche gesicherten Verbindlichkeiten abzulösen. Eine solche Situation muss frühzeitig mit der Bank geklärt werden.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Liegt die offene Finanzierung über dem Betrag, der nach einem Verkauf tatsächlich zur Ablösung zur Verfügung steht, entsteht eine Finanzierungslücke.

Dann sollte keinesfalls einfach davon ausgegangen werden, dass eine eingetragene Grundschuld unabhängig davon gelöscht wird.

Ob und unter welchen Bedingungen die Bank einer konkreten Lösung zustimmt, hängt von der individuellen Situation ab.

Hier gehören Kreditinstitut und gegebenenfalls Schuldner- beziehungsweise Rechtsberatung frühzeitig in den Prozess. Als Immobilienmakler kann ich Immobilienwert und Vermarktung einordnen, aber keine verbindliche Schuldenregelung mit Gläubigern ersetzen.

5. Kann beim Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Ja, unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen kann bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant werden.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz ist eine vorzeitige Rückzahlung während der Sollzinsbindung an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.

Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Darlehensgeber unter bestimmten Bedingungen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bei jedem Verkauf automatisch eine solche Zahlung anfällt oder jede verlangte Höhe rechtlich zutreffend ist.

Für die Verkaufsplanung sollte deshalb eine konkrete Ablöseauskunft beziehungsweise Berechnung des Kreditinstituts eingeholt werden.

6. Sollte ich bei finanziellen Problemen möglichst schnell zu jedem Preis verkaufen?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Zeit kann wichtig sein, aber ein unnötig niedriger Verkaufspreis ist nicht automatisch die richtige Lösung.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Unter finanziellem Druck besteht die Gefahr, ausschließlich auf Geschwindigkeit zu achten.

Gleichzeitig kann ein deutlich zu hoher Angebotspreis ebenfalls problematisch sein, weil dadurch wertvolle Zeit verloren gehen kann.

Deshalb ist eine realistische Bewertung besonders wichtig. Ziel sollte sein, einen marktgerechten Preis mit einem zur Situation passenden Verkaufsablauf zu verbinden.

Einen bestimmten Verkaufspreis oder eine bestimmte Verkaufsdauer kann seriös niemand garantieren.

7. Kann ein normaler Verkauf helfen, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Ein frühzeitiger freihändiger Verkauf kann in manchen Situationen eine mögliche Lösung sein. Ob dadurch eine Zwangsversteigerung tatsächlich vermieden werden kann, hängt vom konkreten Verfahren und den Gläubigern ab.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Solange ausreichend Zeit und Handlungsspielraum vorhanden sind, kann ein normaler Immobilienverkauf andere Möglichkeiten bieten als eine gerichtliche Versteigerung.

Der Eigentümer kann die Immobilie am Markt präsentieren, Interessenten ansprechen und über den Kaufpreis verhandeln.

Ist allerdings bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet, verschwindet dieses nicht automatisch dadurch, dass ein privater Käufer gefunden wird. Dann müssen das laufende Verfahren, die beteiligten Gläubiger und die konkrete rechtliche Situation berücksichtigt werden.

Das Zwangsversteigerungsgesetz kennt unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten einer einstweiligen Einstellung. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist jedoch eine rechtliche Frage und keine Entscheidung des Immobilienmaklers.

8. Wann sollte ich eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt einschalten?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Spätestens bei Zahlungsrückständen, Kündigungsandrohungen, Vollstreckungsmaßnahmen oder wenn der Verkaufserlös voraussichtlich nicht zur Ablösung der Verbindlichkeiten reicht.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Ein Immobilienmakler kann Marktwert, Verkaufschancen und Vermarktungsablauf beurteilen.

Die gesamte finanzielle Situation eines Eigentümers, die Verhandlung mit mehreren Gläubigern, Insolvenzfragen oder rechtliche Möglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen gehören dagegen nicht zur Maklertätigkeit.

In solchen Situationen kann eine anerkannte Schuldnerberatung die Gesamtverschuldung betrachten. Bei konkreten Rechtsfragen kann zusätzlich anwaltliche Beratung erforderlich sein.

Je früher die verschiedenen Fachbereiche zusammenarbeiten, desto mehr Handlungsmöglichkeiten können gegebenenfalls noch geprüft werden.

9. Welche Unterlagen sollte ich bei einem Verkauf unter finanziellem Zeitdruck bereithalten?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Neben den normalen Immobilienunterlagen sind aktuelle Angaben zu Restschuld, Grundbuchbelastungen und Finanzierung besonders wichtig.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Für Bewertung und Vermarktung werden je nach Immobilie beispielsweise Grundrisse, Flächenangaben, Energieausweis, Bauunterlagen und Grundbuchinformationen benötigt.

Bei finanziellen Schwierigkeiten kommen weitere Punkte hinzu: Wie hoch ist die aktuelle Restschuld? Welche Kreditinstitute oder sonstigen Berechtigten sind im Grundbuch eingetragen? Liegen bereits Ablöseinformationen vor? Gibt es Zahlungsrückstände oder bereits eingeleitete Maßnahmen?

Je früher diese Informationen bekannt sind, desto geringer ist das Risiko, dass ein Verkauf erst kurz vor dem Notartermin an ungeklärten finanziellen oder grundbuchrechtlichen Punkten ins Stocken gerät.

10. Was ist der wichtigste erste Schritt bei finanziellen Schwierigkeiten mit einer Immobilie?

Kurzantwort von Karl-Heinz Wild:
Nicht warten, bis der Zeitdruck maximal ist – zuerst Immobilienwert, Restschuld und aktuelle finanzielle Situation klären.

Ausführlich erklärt von Karl-Heinz Wild:
Ich würde zuerst die Fakten zusammentragen: Was ist die Immobilie realistisch wert? Wie hoch ist die Restschuld? Welche Grundschulden sind eingetragen? Gibt es weitere Belastungen? Bestehen bereits Zahlungsrückstände? Hat die Bank bereits Maßnahmen angekündigt oder eingeleitet?

Anschließend sollte geklärt werden, ob ein freihändiger Verkauf wirtschaftlich realistisch ist und welcher zeitliche Rahmen tatsächlich besteht.

Gleichzeitig sollten bei ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten Bank, Schuldnerberatung und gegebenenfalls Rechtsberatung einbezogen werden.

Je früher die Situation sachlich betrachtet wird, desto besser können vorhandene Handlungsmöglichkeiten geprüft werden.

Fazit von Karl-Heinz Wild zum Immobilienverkauf bei finanziellen Schwierigkeiten

Finanzielle Schwierigkeiten sind ein sensibles Thema. Sie sollten weder dramatisiert noch durch unrealistische Verkaufsversprechen verharmlost werden.

Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht sind zunächst Marktwert, Restschuld, Grundbuchbelastungen, voraussichtlicher Nettoerlös und vorhandener Zeitrahmen entscheidend.

Je nach Situation gehören zusätzlich Bank, anerkannte Schuldnerberatung und Rechtsberatung in den Prozess. Ein Immobilienmakler ersetzt diese Beratungsbereiche nicht.

Mein Grundsatz: Früh Klarheit über Wert und Verbindlichkeiten schaffen. Dann Fachstellen einbeziehen. Danach einen möglichen Verkauf realistisch und strukturiert umsetzen.

Besondere Eigentums- & Lebenssituationen

Manche Immobilien lassen sich nicht wie ein gewöhnliches selbstgenutztes Haus betrachten. Vermietung, Leerstand, Alter, Wohnrecht oder eine bestehende Finanzierung können die Entscheidung und den Verkauf beeinflussen.

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Immobilienwissen aus der Praxis von Karl-Heinz Wild

Karl-Heinz Wild ist Inhaber von Wild Immobilien&Finanzierung und als Immobilienmakler (IHK), Immobilienbewerter (IHK) sowie im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung qualifiziert. In seinen Fachbeiträgen beschäftigt er sich insbesondere mit Immobilienverkauf, Immobilienbewertung, Maklerauswahl, Käuferfinanzierung, Bestandsimmobilien sowie digitaler Immobilienvermarktung.
Sein Ansatz verbindet die Bewertung und Vermarktung einer Immobilie mit der Frage, welche Käufer für das jeweilige Objekt infrage kommen und wie realistisch der Erwerb für diese Käufer finanzierbar ist.

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